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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Rechtverhältnis

Die AGB's haben den Zweck, das Rechtsverhältnis zwischen dem Patienten und der Zahnarztpraxis Uetikon am See zu regeln. Explizit regeln sie die Geschäftsbeziehung für die Dauer der Zahnmedizinischen Behandlung, wenn nichts anderes vereinbart wurde. 

Die AGB's gelten auch für Behandlungen durch eine selbständige Behandlungsperson, die im Auftrag der Zahnarztpraxis Uetikon am See agiert. Zwischen dem Patienten und der Behandlungsperson, die im Auftrag agiert, besteht aber in diesem Fall das eigene Vertragsverhältnis. Basis für das in Kraft treten der AGB's sind das Anamneseformular und die Einverständniserklärung zur Übermittlung persönlicher Daten. Bei der Behandlung zu Lasten der Kranken-, IV- und Unfallversicherungen kommen neben der privatrechtlichen Rechtbeziehung auch die gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Versorgung zur Anwendung. Der Patient verpflichtet sich, diese Angaben der Behandlungsperson mitzuteilen. Minderjährige Patienten müssen durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch eine Person mit entsprechender Vollmacht vertreten werden.

 

2. Taxpunktwert

Es gelten die Taxpunktwerte gemäss Auslage.

 

3. Datenschutz / Dokumente

Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten einschliesslich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses. Die Aufbewahrungsfrist der Patientendaten beträgt 20 Jahre, danach werden sie datenkonform vernichtet.

Der Patient stimmt mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung für die Inanspruchnahme einer oder mehrere Behandlungen den Datenschutzerklärungen zu. Sämtliche Dokumente (Patientendaten und Aufzeichnungen) sind Eigentum des Zahnarztes. Sofern bezahlt, sind Röntgenaufnahmen Eigentum des Patienten und werden auf Verlangen (bei Postzustellung gegen eine Bearbeitungsgebühr, bei Abholung unentgeltlich) dem Patienten persönlich zugestellt resp. übergeben. 

Wenn der Patient seine Röntgenaufnahmen zwecks der Veranschaulichung (z.B. Veröffentlichung als Fallbeschreibung auf der Homepage) anonymisiert zur Verfügung stellen möchte, so muss er eine entsprechende Einverständniserklärung unterschreiben. Auch hier muss der Datenschutz gewährleistet sein.

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4. Annullationsbedingungen

Termine, die bereits gebucht wurden, sind für den Patienten verbindlich und die gebuchte Zeit inkl. Infrastruktur wird für den Patienten reserviert. Bei Verhinderung ist die Behandlungsperson so früh wie möglich, aber mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren, dass der Behandlungstermin nicht wahrgenommen werden kann. 

Die Zahnarztpraxis Uetikon am See behält sich vor, verspätete (es gilt eine 15 Min. Regel) oder nicht wahrgenommene Termine, ohne schriftliche oder telefonische Absage in Rechnung zu stellen. Im Weiteren wird die Praxis nicht das individuelle Ausfallrisiko von plötzlicher Krankheit oder beruflicher Verhinderung für alle Patienten pauschal übernehmen. 

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5. Zahlungsregelung

Die Behandlungsperson bespricht vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten die anfallenden Kosten, sofern die Behandlung vom Standard abweicht. Die Kosten für Behandlungen sind in der Regel 30 Tage ab dem Rechnungsdatum zu begleichen. Falls der Patient eine Teilzahlung wünscht, kann dies in bestimmten Fällen gewährt werden. Auf diese Teilzahlungen wird dann ein Zinssatz von 3% erhoben. Bei verspäteter Ratenzahlung wird dann der gesamte Betrag per sofort fällig. 

Bei Zahlungsverzögerungen werden Mahnspesen erhoben. Werden auch die Mahnungen ignoriert, werden Verzugszinsen in Höhe von 5% (gem. OR-Artikel 73) verlangt. Nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Mahnungsfristen wird das Betreibungsbegehren eingeleitet. Die Zahnarztpraxis Uetikon am See behält sich vor, weitere Kosten entsprechend dem Aufwand beim Zahlungsverzug geltend zu machen. 

Bei Neupatienten, Notfällen und Patienten, bei denen Anzeichen für eine negative Bonität vorliegt, behält sich die Zahnarztpraxis Uetikon am See vor, dem Patienten keine zur Verfügung stehenden Zahlungsoptionen anzubieten und eine Direkt- oder Vorauszahlung zu verlangen.

   

6. Behandlung / Haftungsausschluss

Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichts stellt die zahnärztliche Tätigkeit im Rechtssinne einen Auftrag gemäss Art. 394 ff des Obligationenrechts dar. Nach Auftragsrecht haftet die Behandlungsperson gegenüber dem Patienten für die getreue und sorgfältige Ausführung des Auftrages. Das heisst, dass sich die Tätigkeit der Behandlungsperson nach den allgemein bekannten und anerkannten Regeln der Zahnmedizin zu richten hat. Damit wird auch ausgesagt, dass ein Erfolg der Behandlung nicht garantiert werden kann. Diese Regelung gilt auch im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung unter dem Sozialversicherungsrecht (z.B. UVG oder KVG) und selbst dann, wenn soziale und andere InstitutionenAnweisungen für eine Behandlung des Patienten erteilt.

 

Für Schäden an eingebrachten Objekten sowie Sachmittel, die in der Obhut des Patienten bleiben und an Fahrzeugen des Patienten die auf dem Patientenparkplatz (Tiefgarage und Aussenstellplätze) abgestellt werden, kann die Behandlungsperson nicht haftbar gemacht werden. Es wird auch keine Haftung für die Garderobe des Patienten übernommen, welche in den Praxisräumlichkeiten abgelegt werden. 

 

7. Garantieleistung / Pflicht zur Aufklärung

Ein Kunstfehler liegt dann vor, wenn die Behandlungsperson ihre Sorgfaltspflicht in klarer Weise verletzt hat. Dies trifft dann zu, wenn er gültige zahnmedizinische Erkenntnisse vernachlässigt resp. ignoriert oder anerkannte Regeln der zahnärztlichen Wissenschaft ausser Acht lässt. In unklaren Fällen entscheidet die Praxisleitung im Einzelfall über eine Garantieleistung auf Kulanzbasis. 

 

Eine sorgfältige Ausführung des Auftrages umfasst auch die Pflicht zur Aufklärung über die Behandlung, deren Risiken und Folgen für den Patienten. Vor allem bei chirurgischen Eingriffen ist diese Aufklärung von eminenter Wichtigkeit. Damit der Patient eine gültige Einwilligung zum Eingriff erteilen kann, muss er vorrangig hierüber informiert, orientiert und instruiert werden. 

 

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über die zahnmedizinische Behandlung ist der Gerichtsstand Zürich, Schweiz. Zu Anwendung kommt ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
      

9. Schlussbestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen erfahren periodische Änderungen. Die aktuelle Version finden Sie jeweils auf der Homepage der Zahnarztpraxis Uetikon am See.

Für sämtliche Punkte dieser AGB's, die ungültig oder nicht durchführbar sind sollen gesetzliche Regelungen herangezogen werden. Alle restlichen Bestimmungen sind in diesem Fall nicht von dieser Ausnahme betroffen.

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